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Eine katholische Stiftung im Gesundheitssektor sucht einen Facharzt für Arbeitsmedizin in Meerbusch. Sie verantworten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Betriebsbegehungen und bringen eine hohe fachliche Kompetenz mit. Die Stelle bietet eine leistungsgerechte Vergütung, ein gutes Arbeitsklima und zahlreiche Vorteile, einschließlich 31 Tage Urlaub und betriebliche Altersvorsorge.
Die St. Franziskus-Stiftung Münster ist eine katholische Trägerin von 15 Krankenhäusern und neun Einrichtungen der Behinderten- und Seniorenhilfe in Nordwestdeutschland. Zur Region Niederrhein gehören die folgenden drei Krankenhäuser:
Die St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH ist ein modernes Krankenhaus der gehobenen Breitenversorgung mit 356 Betten, verteilt auf 9 Fachabteilungen und einer Belegabteilung. Angeschlossen ist eine zentrale Krankenpflegeschule.
Das St. Elisabeth-Hospital Meerbusch-Lank ist eine hochspezialisierte Fachklinik mit den Schwerpunkten Rheumatologie und Orthopädie mit 88 Betten.
Das St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 6 Fachabteilungen und angegliederter Krankenpflegeschule. Das Haus führt derzeit 160 Betten.
Die betriebsärztliche Abteilung ist im St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort angesiedelt und betreut die stiftungseigenen Häuser in der Region Niederrhein sowie im Rahmen von Kooperationsverträgen zwei weitere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in anderer Trägerschaft mit 305 bzw. 160 Betten. Zusätzlich werden die an die jeweiligen Krankenhäuser angeschlossenen Dienstleistungsbetriebe (Technik, Küche, Physiotherapie, Dialysepraxen) und einige niedergelassene Haus- und Facharztpraxen mit betreut, so dass insgesamt ca. 2500 Mitarbeitende versorgt werden.
Die Durchführung allgemeiner arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen gemäß Gefährdungsbeurteilung (Gefährdung u.a. durch Biostoffe, Heben und Tragen, Feuchtarbeit, Bildschirmarbeit, Lärm, Schweißrauche …) sowie von speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung
Die Durchführung von Betriebsbegehungen zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung führen Sie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Häusern durch und beraten die Dienstgeber in allen Belangen von Arbeitsschutz und Prävention
Die Teilnahme an betrieblichen Besprechungen (ASA-Sitzungen) und am BEM-Verfahren nach SGB IX