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Lebenshilfe Gießen e.V. sucht Erzieher/Heilerziehungspfleger (w/m/d) für die Wohnstätte in Gießen. Die Position umfasst 25–30 Stunden pro Woche, unbefristet. Die Einrichtung begleitet Menschen mit Autismus-Spektrum in verschiedenen Wohnformen und bietet ein wertschätzendes Umfeld.
Zu den Aufgaben gehören Begleitung der Bewohner, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung, sowie Begleitung der persönlichen Entwicklung und Teamreflexion. Der Einsatz erfolgt im Schichtdienst und am Wochenende.
Für unsere Wohnstätte Rödgener Straße in Gießen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ab dem 1.1.2027:
Im Umfang von 25-30 Std. wöchentlich, unbefristet
Die Lebenshilfe Gießen e.V. engagiert sich seit über 60 Jahren für Menschen mit und ohne Behinderung und zählt mit rund 1.800 Mitarbeitenden und über 70 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Gießen zu den großen sozialen Trägern in der Region. Im Bereich Wohnen begleiten wir Menschen in verschiedenen Wohnformen – von besonderen Wohnstätten bis hin zum ambulant begleiteten Wohnen – auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung, Sicherheit und Lebensqualität. Bei uns erwartet Sie ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, ein engagiertes Team und die Möglichkeit, Ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen in einem sinnstiftenden Beruf einzubringen. Unsere Wohnstätte ist eine geschlossen geführte Einrichtung. Wir begleiten und unterstützen wir Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung. Daher ist hier insbesondere ein hohes Maß an persönlicher Sicherheit, Verantwortungsbewusstsein und ein professioneller Umgang mit herausfordern-dem Verhalten gefragt.
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Annalena Holtgrefe Wohnstättenleitung 0641-9488898-110
Ehrenamtliches Engagement in Hilfsorganisationen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst wird in unserem Betrieb gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.