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Eine Justizbehörde in Nordrhein-Westfalen sucht engagierte Studenten für ein duales Studium als Rechtspfleger (m/w/d). Erwerben Sie die nötigen Kenntnisse und entscheiden Sie eigenverantwortlich in verschiedenen Bereichen von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dieses Studium bietet Ihnen die Chance auf eine sichere Anstellung und hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten in einer spannenden und abwechslungsreichen Tätigkeit.
Als Rechtspfleger (m / w / d) Deine eigenen Entscheidungen treffen?
Starte Dein duales Studium im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm!
Als Diplom-Rechtspfleger (m / w / d) erwarten Dich vielfältige Aufgabenbereiche bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hierbei entscheidest Du eigenverantwortlich und unterliegst dabei keinen Anweisungen eines Vorgesetzten. Deine Entscheidungen triffst Du allein nur nach Recht und Gesetz.
Sei Dein eigener Chef – Deine Aufgaben als Rechtspfleger (m / w / d) :
Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
Starte Deine Zukunft mit uns ab September 2026. Für Deinen wohnortnahen Ausbildungsplatz bewirbst Du Dich beim Oberlandesgericht Hamm. Unser Bewerbungsportal ist in der Regel vom 01.06.2025 bis zum 31.03.2026 geöffnet!
Weitere Informationen :
Ruth Rosenthal, Tel. 02381 272-4714
Sinja Mietze, Tel. 02381 272-4717
Jonathan Gründer, Tel. 02381 272-4706
E-Mail: gd.ausbildung@olg-hamm.nrw.de
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel : Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work‑Life‑Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.