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Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sucht Lehrende im Fach Rechtswissenschaften, die Lehrveranstaltungen durchführen, Lehrmittel bereitstellen und Studierende fachlich betreuen. Gefordert sind ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium mit dem Zweiten Staatsexamen, pädagogische Eignung und Bereitschaft zur Probelehrveranstaltung.
Die Aufgaben umfassen auch Fortbildung, Mitarbeit in Prüfungs- und Evaluationsgremien sowie die Zusammenarbeit mit dem SIPS und
Erwartet wird zudem die Bereitschaft, auch in anderen Rechtsgebieten (z. B. Strafprozessrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht) Lehraufgaben zu übernehmen und bei der Fortbildung mitzuarbeiten.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet das Bachelorstudium und das erste Studienjahr des Masterstudiums der Fachrichtung Polizei an und ist für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentralen Fortbildungen der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen sowie die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung verantwortlich. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) besteht zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Im Studienbereich 2 „Rechtswissenschaften“ sind sämtliche Lehrenden der Rechtswissenschaften mit Ausnahme der Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Verkehrsrechts vertreten. Neben der Lehre im Bachelor- und Masterstudium sowie im Vorbereitungsdienst für die fachlichen Schwer-punkte Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie Wirtschaftskriminalitätsdienst nehmen die Lehrkräfte des Studienbereichs regelmäßig Aufgaben im Bereich der Fortbildung wahr. Hinzu kommt die Übernahme spezifischer Funktionen der Hochschulverwaltung (z. B. Modulkoordination, Leitung der Evaluationskommission, Leitung von Arbeitsgruppen usw.).
Erwartet werden methodisches und adressatengerechtes Arbeiten, die Beherrschung und Nutzung lehrunterstützender Arbeitsmittel, Team- und Lernfähigkeit sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit. Darüber hinaus erfordert die Funktion ein hohes Maß an Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz.
Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Link Entgelttabelle), wobei sich die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe nach der einschlägigen Berufserfahrung richtet.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.