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Die Justizvollzugsanstalt Meppen bildet zum/zur Justizvollzugsfachwirt/-in (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) aus. Der Ausbildungsbeginn erfolgt regelmäßig am 01. Januar und 01. Juli eines Jahres.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und bereitet darauf vor, den allgemeinen Justizvollzugsdienst eigenverantwortlich auszuführen. Voraussetzungen sind u. a. deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, Alter 18–39 Jahre, und der Nachweis eines Realschulabschluss bzw. gleichwertigen Bildungsstands.
Die Justizvollzugsanstalt bildet aus zum/zur
Justizvollzugsfachwirt/-in (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt)
Zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärter / -innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im niedersächsischen Justizvollzug.
Ihre aussagekräftige Bewerbung sollte folgenden Inhalt haben:
Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Berufsbild Justizvollzugsfachwirtin / Justizvollzugsfachwirt
Die Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin / zum Justizvollzugsfachwirt