Verschicke keinen generischen Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Universität Stuttgart sucht ab dem 1. Januar 2027 eine/n Chemisch-technische*n Assistent*in (CTA) oder Biologisch-technische*n Assistent*in (BTA) (w/m/d) in Stuttgart zur Unterstützung der 2. Physikalischen Institut.
Die Position ist unbefristet, 50% der regelmäßigen Arbeitszeit, TV-L. Zu den Aufgaben gehören die Herstellung von Lösungen, Reagenzien und die Durchführung grundlegender Laborarbeiten, Gerätewartung sowie Mitarbeit bei Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen.
Chemisch-technische*n Assistent*in (CTA) (w/m/d) oder Biologisch-technische*n Assistent*in (BTA) (w/m/d) - Stuttgart
Universität Stuttgart
Raum Stuttgart
Das 2. Physikalische Institut der Universität Stuttgart unter der Leitung von Prof. Na Liu forscht auf den Gebieten der Nanophotonik und DNA-Nanotechnologie.
Für (bio)chemische Laborarbeiten suchen wir ab dem 1. Januar 2027 eine*n Chemisch-technische*n Assistent*in (CTA) (w/m/d) oder Biologisch-technische*n Assistent*in (BTA) (w/m/d)
Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung. Die Einstellung erfolgt unbefristet in einem Beschäftigungsverhältnis nach den Bestimmungen des TV-L mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Dr. Frank Neubrech unter der o.g. E-Mail-Anschrift zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 07.09.2026. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten können nicht erstattet werden. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein, da wir die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichten. Informationen nach Art. 13 DS-GVO zum Umgang mit Bewerbungen finden Sie unter https://www.uni-stuttgart.de/datenschutz/bewerbung.
Die Universität möchte den Anteil an Frauen erhöhen. Wir ermutigen daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Die Einstellung erfolgt durch die Zentrale Verwaltung.