Eine maßgeschneiderte Bewerbung für diese Stelle — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
GFBI GmbH sucht am Standort Oestrich-Winkel eine engagierte Fachkraft im Bereich pädagogische Trainingsarbeit. In Voll- oder Teilzeit ab dem 01.10.2026 unterstützen Sie Teilnehmende fachlich und persönlich, vermitteln Lerninhalte und begleiten den Lernprozess.
Sie führen Lehre, Gruppen- und Einzelarbeit, Bewerbungs- und Sozialtraining, Sprachförderung sowie digitales Lernen durch. Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, pädagogische Zusatzqualifizierung und
Das Team der GFBI GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, unseren Teilnehmenden den Weg ins Berufsleben zu vereinfachen. Dabei unterstützen wir nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf persönlicher Ebene. Unter anderem erlernen unsere Teilnehmenden die nötigen Skills für ihren zukünftigen Beruf und wie sie sich am besten in der freien und digitalen Marktwirtschaft bewerben.
Für unsere Arbeit im Bereich pädagogische Trainingsarbeit suchen wir ab dem 01.10.2026 eine verantwortungsbewusste und fachlich versierte Unterstützung in Voll- oder Teilzeit für unseren Standort in Oestrich-Winkel. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Gehaltsspanne auf eine Vollzeitbeschäftigung mit 39 Wochenstunden bezieht.
Wenn Sie Menschen gerne dabei unterstützen in ein zufriedenes und erfülltes Leben zu finden, dann ist das hier genau der richtige Job für Sie.
Sozialberatung und pädagogische Einzel- sowie Gruppenarbeit
Das klingt genau nach Ihnen? Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
Bitte sehen Sie von postalischen Zusendungen ab, da wir diese Bewerbungen nicht zurücksenden.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die GFBI GmbH verpflichtet sich zu einer neutralen Kommunikation.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.