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Bezirksregierung Arnsberg sucht Bauingenieurinnen oder Bauingenieure (m/w/d) im Entgeltgruppe 11/12 TV-L am Dezernat 34 in Arnsberg. Die Stelle ist unbefristet.
Aufgaben umfassen die Beratung von Zuwendungsempfängern, baufachliche Prüfung von Förderanträgen und die rechtskonforme Umsetzung von Förderprogrammen. Wir erwarten ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bauwesen oder vergleichbare Qualifikation sowie Erfahrung in Förderungen, Vergaberecht und interner Prüfpfade.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen. Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 34 am Dienstort Arnsberg.
Das Dezernat 34 ist im Rahmen der EU-Förderung neben dem EFRE („Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung“) auch für die Bearbeitung der Aufgaben im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme des Landes NRW in Kombination mit dem ESF („Europäischer Sozialfonds“) an den Standorten Arnsberg und Dortmund zuständig. In diesen Europäischen Förderprogrammen nimmt die BR die Aufgabe der „Zwischengeschalteten Stelle“ ein. Daneben ist die Zuständigkeit auch im Bereich des 5-Standorte-Programms gegeben.
Die Aufgabenstellung setzt die Bereitschaft zur Reisetätigkeit in Form von tageweisen Dienstreisen voraus. Über einen Führerschein der KlasseB (oder Assistenz nach dem SGBIX) sollten Sie daher verfügen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGBIX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bei Fragen zu fachlichen Inhalten steht Ihnen Martin Roderfeld (Tel.:02931822742) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Vanessa Traute (Tel.:02931823802) zur Verfügung.