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Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Architektinnen oder Architekten (m/w/d) im Dezernat 34 am Dienstort Arnsberg. Die Stelle ist unbefristet und nach TV-L in Entgeltgruppen 11 bis 12 eingruppiert.
Zu Ihren Aufgaben gehören Beratung von Zuwendungsempfängern, Prüfung von Förderanträgen, Erstellung von Zuwendungsbescheiden sowie die Förderung der Projektumsetzung. Reisebereitschaft und Führerschein Klasse B werden vorausgesetzt; gute MS-Office-Kenntnisse sind
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 34 am Dienstort Arnsberg.
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt, je nach Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und einschlägiger Berufserfahrung, von der Entgeltgruppe 11 bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L. Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Das Dezernat 34 ist im Rahmen der EU-Förderung neben dem EFRE („Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung“) auch für die Bearbeitung der Aufgaben im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme des Landes NRW in Kombination mit dem ESF („Europäischer Sozialfonds“) an den Standorten Arnsberg und Dortmund zuständig. In diesen Europäischen Förderprogrammen nimmt die BR die Aufgabe der „Zwischengeschalteten Stelle“ ein. Daneben ist die Zuständigkeit auch im Bereich des 5-Standorte-Programms gegeben.
Das Aufgabengebiet umfasst z. B. die eigenverantwortliche Beratung von Zuwendungsempfängern, die baufachliche Prüfung von komplexen Förderanträgen, die Beteiligung an der Erstellung von rechtlich anspruchsvollen und finanziell bedeutsamen Zuwendungsbescheiden, die verwaltungsmäßige Abwicklung der Projekte sowie insbesondere und schwerpunktmäßig die baufachliche Prüfung von Mittelanforderungen und Verwendungsnachweisen bei Förderprojekten.
Im Rahmen der Tätigkeit sind u.a. eigenverantwortlich Feststellungen zu treffen über die Förderfähigkeit von komplexen Projekten, insbesondere im Rahmen der Mittelabrufprüfung, Entscheidungen über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung, die Einhaltung von Auflagen (Allgemeine Nebenbestimmungen, Vergaberecht, Umweltrecht usw.), die Einhaltung von internen Prüfpfaden, die Einhaltung der Förderfähigkeitsbestimmungen, ggf. auch über subventionserhebliche Tatsachen nach § 6 Subventionsgesetz.
Die rechtskonforme Umsetzung der Förderprogramme und Projekte ist sicherzustellen.
Zuwendungsempfänger sind im Wesentlichen Kommunen, aber auch Betriebe und Institutionen unterschiedlichster Art.
Es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Voraussetzung verfügen:
Wünschenswert wären darüber hinaus :
Folgende Eigenschaften sollten zu Ihren Stärken zählen:
Die Aufgabenstellung setzt die Bereitschaft zur Reisetätigkeit in Form von tageweisen Dienstreisen voraus. Über einen Führerschein der Klasse B (oder Assistenz nach dem SGB IX) sollten Sie daher verfügen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln.
Bei Fragen zu fachlichen Inhalten steht Ihnen Martin Roderfeld (Tel.: 02931 82 2742) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Vanessa Traute (Tel.: 02931 82 3802) zur Verfügung.
www.bra.nrw.de