A complete application in a minute
Tailored resume and cover letter, ready to send.
Die Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT Köln) sucht eine studentische Hilfskraft zur Unterstützung in der Bibliothek. Die Stelle ist befristet auf zwei Jahre, Teilzeit mit 25 % (10 Stunden pro Woche) und wird nach TV-L Entgeltgruppe 2 bewertet.
Einsatzort ist die zentrale Einrichtung in Köln. Zu den Aufgaben gehören Ausleihe, Rückgabe und Verlängerung von Medien, Regalordnung sowie Aufsicht an Benutzerarbeitsplätzen und in der Freihandsbibliothek.
Bei Vorliegen der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 2 TV-L. Es handelt sich um ein für 2 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 25 %, dies entspricht derzeit 10 Stunden/Woche. Bitte gleichen Sie vor Übersendung Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellung mit den durch den TV-L vorgegebenen Möglichkeiten ab. Informationen finden Sie mit einem Klick hier: Entgelttabelle TV-L.
Die HfMT Köln liegt als internationale und weltoffene Einrichtung direkt im Herzen von Köln. Sie bekennt sich zu einem chancengerechten und diskriminierungsfreien Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau struktureller Barrieren hin. Sie begrüßt daher alle Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität sowie die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte und People of Color.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte sind willkommen und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Neben der Fortbildung ihrer Beschäftigten ist die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die HfMT Köln ein wichtiges Anliegen. Daher profitieren die Beschäftigten von gleitenden Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, mobiler Arbeit, den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung usw.) sowie von betrieblichen Sportangeboten.
Die Stelle darf aufgrund der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nur an Personen vergeben werden, die bislang noch in keinem Beschäftigungsverhältnis (auch als studentische Hilfskraft) zum Land NRW gestanden haben.
Für Fragen zu den Aufgaben wenden Sie sich bitte an Janine Ufer, Standortleitung Wuppertal, Tel. 0221/283 80 605.