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Das Bischöfliche Ordinariat Speyer sucht eine/n Architekt/in für das Bischöfliche Bauamt in Speyer. Sie beraten Kirchengemeinden, entwickeln Gebäudekonzepte und betreuen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung kirchlicher Vorgaben.
Sie arbeiten eng mit Planern zusammen, koordinieren Projekte und verantworten Genehmigungen sowie Zuschüsse. Ideal sind Erfahrung mit Denkmalsubstanz und self-driven Arbeit.
Ab 01.02.2027 | Voll- oder Teilzeit | Unbefristet
Das Bischöfliche Bauamt des Bistums Speyer ist für die fachliche Beratung und Begleitung der Kirchengemeinden in baulichen Themen zuständig. Außerdem nimmt das Bauamt die Aufsicht und Genehmigung von Baumaßnahmen im Bereich der Kirchengemeinden wahr und betreut Baumaßnahmen an den eigenen Gebäuden des Bistums.
Als Architekt/in beraten und begleiten Sie die Kirchengemeinden in Ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Gebäude und übernehmen die fachliche Betreuung von Baumaßnahmen. Dabei verbinden Sie Ihre architektonische Fachkompetenz mit einem ausgeprägten Verständnis für die besonderen Anforderungen kirchlicher Gebäude und deren nachhaltige Nutzung. Darüber hinaus ist die Kommunikation mit den Haupt- und Ehrenamtlichen sowie den Gremien der Kirchengemeinde ein wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeit.
Beim Vorliegen entsprechender Bewerbungen ist grundsätzlich auch eine Aufteilung in zwei 50%-Stellen denkbar.
Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (EG 12) in der gültigen Fassung.
Sie möchten mehr über uns erfahren? Auf unserer Karriereseite unter karriere.bistum-speyer.de finden Sie weitere Informationen zum Bistum, unseren Berufsfeldern sowie Argumente für uns als Arbeitgeber.
Für Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Stephan Tschepella (Tel.: 06232/102- 272, Mail: stephan.tschepella@bistum-speyer.de). Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Hannah Riffel (Tel: 06232 102-154, Mail: hannah.riffel@bistum-speyer.de) gerne zur Verfügung.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren: Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden kann.