
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Eine führende Universitätsklinik in Hamburg sucht eine Arbeitsmedizinische Assistenz (m/w/d) zur Unterstützung im Ambulanzzentrum. Sie gestalten patientenorientierte Sprechstunden und führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Unterstützung bei der Einsatzkoordination sowie administrative Tätigkeiten. Berufsausbildung im medizinischen Bereich und Teamfähigkeit sind erforderlich. Diese Position ist auch in Teilzeit möglich und befristet für 24 Monate.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 14.400 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Arbeitsmedizinische Assistenz (all genders) für den Bereich Arbeitsmedizin
Das Ambulanzzentrum des UKE GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) engagieren wir uns auf dem Campus des UKE mit 38 unterschiedlichen Fachbereichen. Unsere interdisziplinäre Spitzenmedizin überzeugt Patient:innen sowie Zuweiser:innen.
Wir heißen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ambulanzzentrum herzlich willkommen!
Ihre Aufgaben:
Diese Position kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Diese Position ist befristet für 24 Monate zu besetzen.
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.