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Die Stadt Wittenburg sucht ab 01.01.2027 eine Amtsleiterin / einen Amtsleiter für das Amt Bauen und Liegenschaften. Die Position ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet die fachliche, organisatorische und personelle Führung des Amtes sowie die Leitung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen und Infrastrukturprojekten.
Sie gestalten Stadt- und Gemeindeentwicklung, vertreten das Amt in politischen Gremien und beraten Bürgerinnen, Investoren sowie interne Fachbereiche.
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg, sucht ab 01.01.2027 eine Amtsleiterin / einen Amtsleiter für das Amt Bauen und Liegenschaften (EG 12 TVÖD-V-VKA).
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet u. a. folgenden Aufgaben- und Leistungsbereich:
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen in die Entgeltgruppe 12 des TVöD-V-VKA. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V-VKA sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führerschein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemein-wohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.