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Stadt Heiligenhaus Verwaltung sucht eine/n Abwassermeister/in bzw. Techniker/in im Bereich Abwassertechnik zur Führung des Bauhofes und zur Überwachung des Kanalnetzes.
Sie leiten ein kleines Team, führen Sicherheitsbelehrungen durch und arbeiten eng mit externen Partnern zusammen. Zu den Aufgaben gehören die Planung von Unterhaltungsarbeiten, die Mitwirkung bei Vergaben von Wartungsverträgen sowie gesetzliche Anforderungen und DIN-Normen.
Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner - im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf - Essen - Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Das Sondervermögen Abwasser der Stadt Heiligenhaus unterhält als eigenbetriebsähnliche Einrichtung 4 Pumpstationen, 27 Sonderbauwerke und ca. 120 km Kanäle im Stadtgebiet (ca. 90% Mischwasser), über die das Abwasser zu den Kläranlagen des BRW und Ruhrverband abgeleitet werden.
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Herr Krahl, Tel.: 02056/13-310 gerne zur Verfügung.
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Herr Linnemann, Tel.: 02056/13-321.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.