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Abteilungsleiter:in (w/m/d) Stadtplanung und Bauordnung

Freie Hansestadt Bremen

Bremen

Vor Ort

EUR 60.000 - 80.000

Vollzeit

Heute
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Zusammenfassung

Eine öffentliche Behörde in Bremen sucht einen Abteilungsleiter (m/w/d) für Stadtplanung und Bauordnung. In dieser Schlüsselposition leiten Sie ein Team von rund 110 Mitarbeitenden und sind verantwortlich für die kommunalen Aufgaben der Stadtplanung sowie die Bauordnung. Erforderlich sind ein relevanter Hochschulabschluss und mehrjährige Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Die Stelle bietet ein attraktives Entgelt und eine unbefristete Weiterbeschäftigung bei Bewährung.

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Universitätsstudium der Fachrichtungen Architektur, Städtebau oder Stadtplanung.
  • Mehrjährige Erfahrung in planungs- und bauordnungsrechtlichen Aufgaben.
  • Leitungserfahrung im öffentlichen Dienst.

Aufgaben

  • Leiten und entwickeln der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung.
  • Verantwortung für kommunale Aufgaben der Stadtplanung.
  • Verhandlung und Controlling städtebaulicher Verträge.

Kenntnisse

Leitungskompetenz
Verhandlungsgeschick
Kommunikationsfähigkeit
Methodische Kompetenz
Projektmanagement

Ausbildung

Universitätsstudium Architektur oder Stadtplanung
Jobbeschreibung

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Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Eine Stärke Bremens mit rund 570.000 in der Stadt lebenden Menschen. Es gibt urbane sowie ländliche Stadtteile, die Nähe zur Weser, moderne Wissenschaftsorte, Parks und Kultureinrichtungen – all das und vieles mehr ist dank der kurzen Wege gut und schnell zu erreichen.

Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Rund 450 Beschäftigte setzen ihr berufliches Können dafür ein, Projekte zu entwickeln und zu steuern, Genehmigungen zu erarbeiten und einen guten, umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten.

Abteilungsleiter:in (w/m/d) Stadtplanung und Bauordnung

Kennziffer 2025/AL 6. Die Position ist mit der Besoldungsgruppe B 3 BremBesG bewertet und wird zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übergeben. Beschäftigte erhalten ein außertarifliches Entgelt entsprechend der Besoldungsgruppe B 3 BremBesG. Zunächst erfolgt die Einstellung befristet für zwei Jahre zur Erprobung. Bei Bewährung erfolgt eine unbefristete Weiterbeschäftigung.

Ihre Aufgaben
  • Sie leiten und entwickeln die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung mit insgesamt sechs Referaten weiter. Dies umfasst die Budget- und Führungsverantwortung für rund 110 Mitarbeitende sowie die Aufgabenwahrnehmung gegenüber externen Dritten, anderen Ressorts, nachgeordneten Institutionen/Gesellschaften und gegenüber dem Land und dem Bund im Rahmen von Entwürfen zu Gesetzen/Verordnungen.
  • Sie verantworten alle kommunalen Aufgaben der Stadtplanung, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der informellen und formellen städtebaulichen Planungen (verbindliche Bauleitplanung und Satzungen nach BauGB) sowie die Verhandlung und das Controlling von städtebaulichen Verträgen zu Bebauungsplänen.
  • Sie tragen außerdem die Verantwortung für die Bauordnung und die Untere Bauaufsichtsbehörde sowie teilweise auch der Obersten Bauaufsicht (Bautechnik). Hierzu gehört insbesondere die Durchführung aller bauaufsichtlichen Verfahren und die fachliche Zuständigkeit für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, die Freigabe von Nutzungsuntersagungen mit Sofortvollzug sowie anlassbezogene Mitteilungen und Weisungen für die Baugenehmigungspraxis.
  • Sie beziehen die politischen Gremien und Stadtteilbeiräte kooperativ mit ein und beteiligen Bürgerinnen und Bürger an Planungsprozessen und der Abstimmung von Maßnahmen und Projekten.
Sie bringen mit
  • Ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Dipl.-Ing. TU/TH bzw. Master) der Fachrichtungen Architektur, Städtebau, Stadtplanung mit technischem Referendariat oder Befähigung zum Richteramt / Zweites juristisches Staatsexamen.
  • Mehrjährige und nachgewiesene Erfahrung sowie vertiefte Kenntnisse in planungs- und bauordnungsrechtlichen Aufgabenbereichen, einschließlich Bauaufsicht sowie Einsatz/Verhandlung städtebaulicher Verträge in einer öffentlichen Verwaltung.
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, möglichst in einer Großstadtverwaltung oder vergleichbaren Gebietskörperschaft.
  • Mehrjährige Leitungserfahrung im öffentlichen Dienst und nachgewiesene Führungskompetenz sowie ein kooperatives Führungsverständnis.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen
  • Sie haben ein grundlegendes Verständnis für eine moderne, an den Aspekten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes orientierten Stadtplanung und Baugenehmigungspraxis.
  • Sie sind aufgeschlossen und besitzen nachgewiesene Erfahrung im Bereich Verwaltungsreform / Controlling und Digitalisierung von Fachverfahren.
  • Sie haben methodische Kompetenz und Erfahrungen im Projektmanagement, in internen Organisationsprozessen und im Umgang mit Träger- und Bürgerbeteiligung.
  • Sie besitzen Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, Kooperations- und Teamfähigkeit, die Fähigkeit zur Problem- und Konfliktlösung, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, insbesondere mit der Fähigkeit zu anschaulicher und überzeugender Darstellung komplexer Sachverhalte im politischen Raum sowie im direkten Dialog mit Bürgerinnen/Bürgern und Akteurinnen/Akteuren des Immobilienmarktes/der Baubranche.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung (gerne auch per E‑Mail und zusammengefasst als ein einzelnes PDF‑Dokument) mit einem aktuellen Zeugnis bzw. einer aktuellen Beurteilung (nicht älter als ein Jahr) unter Angabe der Kennziffer 2025/AL 6 bis zum 29.10.2025 an Performa Nord, Schillerstr. 1, 28195 Bremen, E‑Mail: bewerbermanagement@performanord.bremen.de.

EEO‑Statement

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderten Menschen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt. Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vernichtet.

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