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Der Zwangsmassnahmengericht (ZMG) des Kantons Freiburg bewilligt einschneidende Zwangsmassnahmen nach Antrag der Staatsanwaltschaft etc. Die Stelle richtet sich an eine zweisprachige Richterin oder einen zweisprachigen Richter, der auch französischsprachige Fälle bearbeiten kann.
Vorausgesetzt werden ein Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte sowie fundierte Strafrechtskenntnisse. Die Position erfordert 60% Auslastung und eine hohe Verfügbarkeit für Bereitschaftsdienste; gute bis sehr
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrichterin oder des Jugendstrafrichters, der Polizei, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden, des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe oder des Amts für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen auf dem Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter.