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Präsidentin / Präsident der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht 40 – 70% (Jobsharing, Gesa[...]

Kanton Aargau

Lenzburg

Vor Ort

CHF 90’000 - 130’000

Vollzeit

Vor 3 Tagen
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Zusammenfassung

Eine spannende Gelegenheit in einem renommierten öffentlichen Dienst, wo Sie Ihre juristischen Fähigkeiten im Miet- und Pachtrecht einsetzen können. In dieser Rolle leiten Sie Schlichtungsverhandlungen und sind verantwortlich für die Redaktion von Entscheidungen. Sie bringen umfangreiche Erfahrung und Fachwissen mit und haben die Möglichkeit, im Kanton Aargau einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit zu leisten. Diese Position bietet Ihnen die Chance, in einem dynamischen Umfeld zu arbeiten, das sich für ein friedliches Zusammenleben einsetzt.

Qualifikationen

  • Mindestens 5 Jahre juristische Tätigkeit erforderlich.
  • Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz im Kanton Aargau notwendig.

Aufgaben

  • Leitung der Schlichtungsverhandlungen zur Einigung der Parteien.
  • Erstellung von Statistiken und Führung der Geschäftskontrolle.
  • Redaktion von Entscheiden der Schlichtungsbehörde.

Kenntnisse

Fundiertes Fachwissen im Miet- und Pachtrecht
Gerichts- oder Verwaltungserfahrung
Selbstständigkeit
Belastbarkeit
Effizienz
Hohe Sozialkompetenz

Ausbildung

Anwaltspatent

Jobbeschreibung

Spannende Aufgaben warten:

  • Auskunftserteilung bei Miet- und Pachtrechtsfragen
  • Leitung der Schlichtungsverhandlungen mit dem Ziel einer Einigung der Parteien
  • Redaktion von Entscheiden und Entscheidvorschlägen der Schlichtungsbehörde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen
  • Verantwortung für die Führung der Geschäftskontrolle und die Erstellung von Statistiken

Was Sie mitbringen:

  • Fundiertes Fachwissen im Miet- und Pachtrecht
  • Gerichts- oder Verwaltungserfahrung (mindestens 5 Jahre juristische Tätigkeit)
  • Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Effizienz
  • Hohe Sozialkompetenz sowie Freude am Umgang mit Menschen

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht werden vom Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die ausgeschriebene Stelle ist für den Rest der Amtsperiode ab 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2028 zu besetzen. Eine Wiederwahl ist möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht, das Vorliegen eines Anwaltspatentes und der Wohnsitz bzw. die Wohnsitznahme im Kanton Aargau.

Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben. Dieses Amt wird als Jobsharing mit einem Arbeitspensum von total 110% ausgeführt. Arbeitsorte sind die Standorte der Bezirksgerichte Lenzburg (ca. 65%) und Kulm (ca. 45%).

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihr bevorzugtes Arbeitspensum an.

Unsere Mitarbeitenden der Gerichte verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.


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