A complete application in a minute
Tailored resume and cover letter, ready to send.
Land Oberösterreich sucht eine/n Mitarbeiter/in für die Bezirksverwaltungsbehörde in Vöcklabruck. Sie bearbeiten zentrale Vollstreckungsverfahren, wickeln Mahnverfahren ab und kümmern sich um offene Forderungen.
Sie erteilen Auskünfte zu laufenden Verfahren, erklären den Verfahrensstand und informieren Bürgerinnen und Bürger über weitere Schritte. Wir bieten eine sichere Anstellung in einem stabilen Arbeitgeberumfeld sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Ein wertvoller Auftrag wartet auf Sie: Gestalten Sie gemeinsam mit rund 11.000 Kolleginnen und Kollegen die Lebensqualität des Landes mit. Aufgeschlossen im Dialog, tatkräftig im Umsetzen und herzlich im Miteinander - so arbeiten wir in über 80 Berufen und Lehrberufen an mehr als 180 Standorten zusammen.
Die Bezirkshauptmannschaften sind die regionalen Dienstleistungszentren des Landes Oberösterreich. Sie sind erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, führen Verwaltungsverfahren durch und sind auch Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen behördliche Entscheidungen in unterschiedlichsten Lebensbereichen - von Führerschein- und Passangelegenheiten über Gewerbe- und Anlageverfahren bis hin zu Sozial-, Sicherheits-, Verkehrs-, Gesundheits- und Naturschutzfragen. So sorgen wir dafür, dass zentrale Leistungen der Landesverwaltung bürgernah, verlässlich und direkt vor Ort erbracht werden.
Gehalt Das Einstiegsgehalt beträgt bei Teilzeit mit 20 Wochenstunden monatlich mindestens 1.440 Euro brutto (Funktionslaufbahn LD 18). Abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten kann sich dieser Betrag erhöhen (maximal 1.570 Euro brutto).
Das Vorstellungsgespräch findet in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck gemeinsam mit der Abteilung Personalgewinnung und -objektivierung voraussichtlich am 4. November 2026 statt.
Bei diesem Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl möglich.
Aufnahmevoraussetzung ist die positive Absolvierung der Sicherheitsüberprüfung gem. 55 Sicherheitspolizeigesetz.