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mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sucht eine Universitätsprofessor_in für Komposition mit voraussichtlichem Dienstbeginn ab 1. Oktober 2027. Die Stelle ist unbefristet und vollbeschäftigt, gem. Kollektivvertrag.
Das Mindestentgelt beträgt € 6.713,30 brutto/m. Monat (14-mal). Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium in Komposition, herausragende künstlerische Qualifikation, internationale Tätigkeit sowie didaktische Erfahrung.
Am Institut für Kompositionsstudien, Ton- und Musikproduktion der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2027 eine Stelle als Universitätsprofessor_in für Komposition gem. § 98 UG zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mind. € 6.713,30 (14-mal). Ein allfälliges höheres Gehalt, abhängig von Qualifikation und Vorerfahrungen, ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen.
Die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung wird mittels einer Lehrprobe überprüft.
14. Oktober 2026
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruitings. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).
Fragen zu Stelle/Bewerbung/Portal
bp-professur@mdw.ac.at