LVR-Dezernat 4: Kinder, Jugend und Familie
Der LVR ist als Träger der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung zuständig. Diese werden im Fachbereich 41 des Dezernates Kinder, Jugend und Familie als heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie als Leistungen der Frühförderung nach dem SGB IX bewilligt.
Als Fallmanager*in beraten Sie Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt über mögliche Leistungen der Frühförderung und Unterstützungen in der Kindertagesbetreuung. Sie ermitteln den Bedarf mittels des Instrumentes BEI_NRW KiJu, erfassen die Lebenssituation und Barrieren der Kinder, legen die geeigneten Leistungen fest und sichern so die soziale Teilhabe der Kinder. Die Beratung erfolgt niederschwellig an unseren dezentralen Standorten im Rheinland.
Ihre Aufgaben umfassen:
Wir fördern eine inklusive Gesellschaft und setzen uns für Gleichberechtigung und Toleranz ein.
Wir erkennen individuelle Stärken an und unterstützen bedürfnisorientiert.
Wir fördern Ihre Entwicklung und Potenzialentfaltung.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit rund 22.000 Mitarbeitenden arbeitet für die 9,8 Mio. Menschen im Rheinland. Wir sind größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagieren uns für Inklusion.
Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Merten (Tel. 0221 809-4401) oder Frau Mücke, unsere Recruiterin.