Polizeiverwaltungsamt
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis: unbefristet
Bewerbungsfrist: 19.02.2025
Polizeiverwaltungsamt
Referat Recht, Personal
Neuländer Straße 60
01129 Dresden
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) sind beim Polizeiverwaltungsamt (PVA) zwei Stellen einer Polizeiärztin/eines Polizeiarztes (m/w/d) im Referat 21 „Ärztlicher Dienst, Polizeipsychologischer Dienst“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie ab 1. März 2025 unbefristet zu besetzen.
Sie wollen Verantwortung für das Gemeinwohl tragen, eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Bereich der Polizei an einem krisensicheren Arbeitsplatz wahrnehmen und die Zukunft unseres Landes mitgestalten? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Als Polizeiärztin/Polizeiarzt (m/w/d) sind Sie für folgende Aufgaben zuständig:
Das Polizeiverwaltungsamt (PVA) ist der zentrale Dienstleister für die sächsische Polizei in den Bereichen Service, Technik und Logistik. Es ist u. a. zentral für den Bereich des Gesundheitsmanagements in der sächsischen Polizei verantwortlich.
Im Referat 21 des Polizeiverwaltungsamtes liegt der Aufgabenschwerpunkt in der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Bediensteten der sächsischen Polizei. Dies erfolgt vornehmlich in dem Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gesundheitseinrichtung.
Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und ggf. der Nachweis einer aktiven Teilnahme am Rettungsdienst sowie die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sind wünschenswert. Bei Nichtvorliegen der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ist das Ablegen dieser Zusatzbezeichnung zwingend erforderlich. Dies wird kostenfrei ermöglicht.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind Fachwissen, Fachkönnen, Güte des Arbeitsergebnisses (Qualität und Quantität der Arbeit), Arbeitsmethode, Arbeitstechniken, Verantwortungsbewusstsein und Lernfähigkeit von besonderer Bedeutung.
Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlusszeugnissen und sofern vorhanden aktuellen Leistungsnachweisen wie Beurteilungen, Arbeitszeugnissen etc.) bis zum 19. Februar 2025 unter der Kennziffer 1538 über das Jobportal des Polizeiverwaltungsamtes:
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist für die ausgeschriebene Tätigkeit beim Polizeiverwaltungsamt personalverwaltende Stelle und verantwortet das Stellenbesetzungsverfahren.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen (m/w/d) bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen (m/w/d) werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Frauen werden ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Auf die bevorzugte Berücksichtigung nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes wird hingewiesen.
Eine Besetzung der Stelle in Teilzeit ist möglich.