Professor /Professorin (m/w/d) autonome und eingebettete Systeme

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Deggendorf
EUR 40.000 - 60.000
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Vor 4 Tagen
Jobbeschreibung

Professor /Professorin (m/w/d) autonome und eingebettete Systeme

Professor /Professorin (m/w/d) autonome und eingebettete Systeme

Professor / Professorin (m/w/d) der BesGr. W2; für das Lehrgebiet "Autonome und eingebettete Systeme"

  • ab Wintersemester 2025 / 2026 oder später
  • Vollzeit
  • Bewerbungsfrist: 25.06.2025

Zu den Einsatzgebieten der zukünftigen Stelleninhaberin/ des zukünftigen Stelleninhabers gehören unter anderem Lehrveranstaltungen aus dem Gebiet der autonomen und eingebetteten Systeme sowie Grundlagenfächer im Bereich Angewandte Informatik.

Besonderes Engagement wird bei Dienstleistungsforschung für die Industrie, bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers erwartet.

Neben Lehre und Forschung rundet die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung Ihr Tätigkeitsfeld ab. Die Bereitschaft zur Übernahme von zusätzlichen (Lehr-)Aufgaben in der Fakultät Angewandte Informatik wird vorausgesetzt.

Zur Bewältigung dieser umfassenden Aufgabenstellung sollten Sie beruflich anwendungsorientierte und auch theoretische Erfahrungen im Umfeld autonomer und eingebetteter Systeme sowie deren Anwendung und Einsatz in verschiedenen Disziplinen gesammelt haben.

Aufgrund der internationalen Ausrichtung unser Hochschule ist es notwendig, dass ein Teil der Kurse in englischer Sprache abgehalten werden muss und ein Teil in deutscher. Daher sind sowohl sehr gute Deutsch- als auch Englischkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich.

Von Vorteil sind Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln insbesondere im Umfeld der Programme des BMBF und des Freistaates Bayern sowie bei der Beantragung und Durchführung von EU Projekten.

  • Eine gute Work-Life Balance durch z.B. flexible Arbeitszeiten, Home-Office Regelung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
  • Ein internationales Umfeld, ein offenes und motiviertes Team sowie einen modernen, gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Weiterbildung.
  • Vorteile des öffentlichen Dienstes wie z.B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung.

Unter www.th-deg.de/arbeiten-an-der-thd finden Sie unsere weiteren Benefits!

  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
  • pädagogische Eignung
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

Wenn Sie sich für eine Stelle an der Technischen Hochschule Deggendorf interessieren, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis über beruflichen Werdegang und die entsprechenden fachbezogenen Referenzen) über unser Bewerbungsmanagement unter www.th-deg.de/stellenangebote.

Die semesterwöchentliche Regellehrverpflichtung beträgt für Professoren und Professorinnen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 18 Lehrveranstaltungsstunden in Vollzeit.

Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Die Technische Hochschule Deggendorf strebt eine Erhöhung des Anteils an Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Bayernweite Informationen finden Sie unter www.werdeprofessorin.de.

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) vorzulegen. (https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html).

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