Geschäftsbereich Staatsministerium des Innern
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis: befristet
Bewerbungsfrist: 19.01.2025
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 35
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, ist beim Landeskriminalamt die Stelle der Leitung des Sachgebietes Personal im Referat 13 „Recht, Personal“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 30. November 2025 zu besetzen. Es besteht die Option der Verlängerung.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), welche bereits in einem befristeten bzw. unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben, können für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende formlose Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Das Landeskriminalamt ist als oberste Landesbehörde dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, nachgeordnet und ist die Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben sowie für die vollzugspolizeiliche Prävention im Freistaat Sachsen. Es nimmt neben einsatz- und ermittlungsunterstützenden Serviceaufgaben ebenso bestimmte Ermittlungszuständigkeiten wahr.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden neben fundiertem Fachwissen, der Fähigkeit zum methodischen Vorgehen und einer sehr guten Arbeitsstrukturierung ausgeprägte Führungskompetenzen (Mitarbeiterorientierung, Informationsverhalten) und adressatengerechtes Handeln erwartet. Darüber hinaus sind Verantwortungsbewusstsein sowie eine überdurchschnittliche Kommunikations- und Konfliktfähigkeit von besonderer Bedeutung.
Für die Besetzung der Stelle ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich. Ferner setzt die Tätigkeit eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen/ Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich diesen Überprüfungen zu unterziehen.
Besonders geeignet sind Sie bei:
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Link Entgelttabelle), wobei sich die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe nach der einschlägigen Berufserfahrung richtet.
Eine Besetzung der Stelle durch Teilzeitbedienstete (m/w/d) ist möglich.