Küchenleiter in Vollzeit KN: 9010_000176

Nur für registrierte Mitglieder
Dortmund
EUR 35.000 - 45.000
Jobbeschreibung

Küchenleiter in Vollzeit KN: 9010_000176, Dortmund

Küchenleiter (m/w/d) in Vollzeit KN: 9010_000176

  • Am Marksbach 32, 44269 Dortmund
  • ab sofort, 12 Monate mit Option auf Verlängerung/ Entfristung
  • Vollzeit, 39,5 Std./ Woche

Sie streben die nächste Stufe auf der Karriereleiter an? Dann nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich als

Küchenleiter (m/w/d) in Vollzeit

In unserer Betriebstätte im Johanniter-Stift Dortmund-Marksbach (Am Marksbach 32, 44269 Dortmund) in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden/ Woche (inkl. Schicht- sowie Wochenendarbeit) und bereichern Sie das Leben unserer Bewohner.

Unser Angebot

30 Tage Urlaub (5 Tage Woche)

Tarifliche Vergütung

Vermögenswirksame Leistungen

Pünktliche Lohnzahlung

Ihre Aufgaben

Ihre Aufgaben:

  • Verantwortung und Sicherstellung der betrieblichen Abläufe und Speisenproduktion im Catering
  • fachliche und disziplinarische Führung, Schulung und Motivation des Teams, sowie Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen zur Personaleinsatzplanung
  • Überwachung der Einhaltung der HACCP-Richtlinien, Qualitätsnormen sowie Arbeitssicherheitsvorschriften
  • Verantwortung für den Einkauf sowie die ordnungsgemäße Lagerung
  • Überwachung der Umsatz- und Kostenentwicklung, des Wareneinsatzes, sowie Erstellung der Monatsabschlüsse und Inventuren

Damit können Sie uns überzeugen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Koch
  • Berufserfahrung in der Systemgastronomie idealerweise im Senioren- oder Krankenhausbereich, gerne mit ersten Führungserfahrungen
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Lebensmittelgesetze, Hygienerichtlinien und Arbeitssicherheitsbestimmungen
  • Sicherer Umgang mit dem PC und gängigen MS-Office Anwendungen
  • Sie sind zuverlässig, teamfähig und belastbar
  • Eine ordentliche und sorgfältige Arbeitsweise ist für Sie selbstverständlich

Einstellungsvoraussetzung:

  • Gültiges Gesundheitszeugnis (Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz)