Stellvertretende/r Klärwerksleiter/in (m/w/d) für das Klärwerk Bachgau

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Großostheim
EUR 45.000 - 60.000
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Vor 4 Tagen
Jobbeschreibung

Stellvertretende/r Klärwerksleiter/in (m/w/d) für das Klärwerk Bachgau

Stellenausschreibung: Der Markt Großostheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Stellvertretende/n Klärwerksleiter/in (m/w/d) für das Klärwerk Bachgau. Das Klärwerk-Bachgau ist für 35.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Es werden 25 Außenstationen, drei Blockheizkraftwerke und ein breites Spektrum an Anlagen- und Maschinentechnik betrieben. Die Regelung erfolgt über moderne Mess- und Regelungstechnik inkl. Prozessautomatisierung (Siemens S7) und Visualisierung (Schraml Aquasys).

Wir erwarten

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Meister als Ver- und Entsorger oder Fachkraft für Abwassertechnik
  • Möglichst mehrjährige Berufserfahrung auf einer Kläranlage
  • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • Belastbarkeit, selbständige Arbeitsweise
  • Hilfsbereitschaft, Teamfähigkeit
  • Führerschein der Klasse B
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Übernahme von Rufbereitschaftsdiensten nach Einarbeitung

Wir bieten Ihnen

  • Eine leistungsgerechte Bezahlung in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
  • Die Möglichkeit, die Meisterausbildung zu absolvieren und sich kontinuierlich fortbilden zu können
  • Ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld in einem Team mit 7 Mitarbeitern
  • Eine umfassende Einarbeitung in Ihre Tätigkeiten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Eine unbefristete Vollzeitstelle
  • Bike-Leasing, Gesundheitsangebote (u.a. i-gb Karte)

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Marcel Knecht unter 06026/1866.

Bewerbungen reichen Sie bitte über unser Bewerbungsportal per Online-Bewerbung ein. Dieses finden Sie unter www.grossostheim.de Rubrik Karriere unter der betreffenden Stelle. Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.