THD - Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf
Die Professur vertritt das Lehrgebiet Recht im Gesundheitswesen an der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung.
Ihre Grundlage versteht die Professur im Kerngedanken der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften, Gesundheits- und Therapiefachberufe in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Praxis zu entwickeln und durch das Studium zum eigenständigen und auch rechtlich verantworteten Handeln zu befähigen.
Ein Schwerpunkt der Professur ist das Sozial-, Pflege- und Medizinrecht. Dazu gehören unter anderem die Gebiete Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Eingliederungshilfe, Pflegerecht, Sozialhilfe und Entschädigungsrecht.
Die Professur lehrt und formt die Berufsgesetze der Gesundheits- und Therapiefachberufe und lehrt in Abstimmung mit der bestehenden Professur im Medizinrecht alle dazugehörigen Rechtsgebiete.
Die Professur Recht im Gesundheitswesen ist auch eine kapazitive Ergänzung der Honorarprofessur Medizinrecht.
Zum Lehrgebiet der Professur gehört auch das Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht, Geschichte (Ethik, und Menschenrechte, Rechtssysteme und Rechtsgebiete) und Methodik des Rechts, Arbeitsrecht, Strafrecht, Sicherheitsrecht, Dokumentations- und Organisationsrecht, Rechtsdurchsetzung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, Rechtsanwendung und Künstliche Intelligenz.
Darüber hinaus vertritt und verantwortet die Professur die Belange und Entwicklungen der Fakultät.
Besonderes Engagement erwarten wir als Fakultät bei der Entwicklung neuer Handlungsfelder der Gesundheits- und Therapiefachberufe gemeinsam mit unseren Partnern in den Versorgungssettings im Gesundheitswesen.
Neben Lehre und Forschung erweitert die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung Ihren Beitrag zur Gestaltung Ihrer Arbeitsumgebung an der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften.
Sie profitieren von einem vorausschauenden und begleitenden Vorgehen bei unterschiedlichen Aspekten des Promotionsvorhabens. Durch die zu absolvierenden Kurse werden die fachlichen und sozialen Kompetenzen gestärkt.
Sie sind Volljurist/Volljuristin und verfügen über fundierte Kenntnisse im Rechtsgebiet Gesundheitswesen sowie in rechtlichen Belangen der Gesundheits- und Therapiefachberufe.
Erfahrungen zu allen im Gesundheitswesen maßgebenden Grundlagen runden Ihre Expertise ab.
Von Vorteil sind Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln, insbesondere zu Forschungsarbeiten im Kontext von Aufgabenstellungen mit akademisierten Gesundheits- und Therapiefachberufen.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Hochschule wird die Befähigung und die Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache vorausgesetzt. Daher sind sowohl sehr gute Deutsch- als auch Englischkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich.
Abgeschlossenes Hochschulstudium, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.
Pädagogische Eignung.
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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