Sachgebietsleiter/in Bauverwaltung und Stadtentwicklung (m/w/d)

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Quedlinburg
EUR 45.000 - 55.000
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Vor 4 Tagen
Jobbeschreibung

Sachgebietsleiter/in Bauverwaltung und Stadtentwicklung (m/w/d)

Die Welterbestadt Quedlinburg ist eine reizvolle, über 1000-jährige mittelalterliche Stadt am Nordrand des Harzes mit ca. 23.300 Einwohnerinnen und Einwohnern. Charakteristisch sind die winkligen Gassen und Plätze, Fachwerkhäuser, der Sandsteinfelsen des Schlossberges und die St. Servatius-Kirche. Seit Dezember 1994 gehört Quedlinburg mit Stiftskirche, Schloss und Altstadt zur UNESCO-Welterliste.

Zum nächstmöglichen Termin ist die Stelle Sachgebietsleiter/in Bauverwaltung und Stadtentwicklung (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Das Sachgebiet Bauverwaltung und Stadtentwicklung ist eines von vier Sachgebieten im Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt. Die Tätigkeit steht im Kontext des UNESCO-Welterbes mit 90 Hektar Welterbegebiet, 180 Hektar Sanierungs- und 250 Hektar Erhaltungsgebiet.

Aufgaben

  • Eigenverantwortliche Leitung des Sachgebiets mit den Aufgabenbereichen Bauverwaltung, Stadtplanung/-entwicklung, Stadtsanierung, Zentrale Vergabestelle und Klimaschutzmanagement mit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Entwicklung von Zielen und Konzepten der Stadtentwicklungsplanung auf Grundlage vorhandener Grundsatzplanungen unter Berücksichtigung von Denkmal- und Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit
  • Bearbeitung spezieller planungsrechtlicher Angelegenheiten
  • Gewährleistung der rechtskonformen Durchführung von Vergabeverfahren für die gesamte Verwaltung, Federführung bei vergaberechtlich strittigen Vorgängen, Rügen, Vergabebeschwerden und Nachprüfungsverfahren
  • Verantwortung für die Aufgabenbereiche der Bauverwaltung, z. B. Ausgleichsbetragserhebung, Abrechnung von Niederschlagswasser, Erarbeitung städtebaulicher Verträge
  • Begleitung des Klimaschutzkonzeptes und Fortführung der Kommunalen Wärmeplanung
  • Organisatorische, finanz- und haushaltsbezogene Verantwortung für die im Sachgebiet betreuten Projekte

Profil

  • Abgeschlossenes Master- bzw. Hochschulstudium der Fachrichtungen Stadtplanung, Städtebau oder Raumplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung; alternativ abgeschlossenes Studium (Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor) in den o.g. Fachrichtungen mit mehrjähriger Berufserfahrung
  • Alternativ Verwaltungswissenschaften oder Rechtsstudium, idealerweise mit Vertiefung im Baurecht
  • Idealerweise Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung technischen oder allgemeinen Verwaltungsdienst
  • Fundierte Kenntnisse im allgemeinen und speziellen Verwaltungsrecht (Bau-, Planungs-, Sanierungs-, Denkmalschutz-, Beitrags-, Vergabe- und Satzungsrecht)
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; wünschenswert in einer öffentlichen Verwaltung
  • Sicheres städtebauliches Beurteilungsvermögen, gutes Organisationsvermögen, kreative, selbstständige, systematische und ganzheitliche Arbeitsweise; Bürger- und Dienstleistungsorientierung
  • Führungserfahrung, kooperativer Führungsstil, ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Überzeugungs- und Konfliktfähigkeit
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, korrektes Auftreten; Verhandlungsgeschick und Belastbarkeit
  • Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift, gängige Office-Systeme und Geoinformationssysteme
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten

Wir bieten

  • Begründung eines Beamtenverhältnisses oder unbefristetes Arbeitsverhältnis; Besoldung bis A13 bzw. Entgeltgruppe 13 je nach Voraussetzungen (TVöD-V VKA)
  • Moderne Arbeitsumgebung mit Gestaltungsspielraum und Verantwortung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, flexible Arbeitszeiten, Jahressonderzahlung, weitere Benefits (z. B. Tankgutschein, Geschenkgutscheine, Kitabeiträge, ÖPNV-Zuschuss) sowie Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Bei Bedarf Unterstützung bei der Wohnungssuche

Wichtiger Hinweis: Eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland ist für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger erforderlich. Bewerbungen ohne gültige Deutschkenntnisse und Arbeitserlaubnis können nicht berücksichtigt werden.