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Sachgebietsleitung IT (m/w/d)

Nur für registrierte Mitglieder
Oldenburg
EUR 60.000 - 80.000
Jobbeschreibung

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rund 2.500 Mitarbeitern und sucht eine Sachgebietsleitung IT(m/w/d) bei dem Geschäftsbereich Verwaltung im Fachbereich 1.2 am Standort Oldenburg zum 01.05.2026 oder nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet und in Vollzeit (39,8 bzw. 40 Stunden/Woche).

Unser Stellenprofil

  • Leitung des Sachgebietes IT mit z.Zt. 23 Beschäftigten mit Dienstsitz in Oldenburg
  • Strategische Konzeption und Weiterentwicklung der IT‑Landschaft der LWK sowie Beobachtung und Einführung innovativer Technologien und Bewertung ihrer Relevanz für die LWK unter Berücksichtigung bestehender IT‑Strukturen
  • Planung, Steuerung und Leitung von IT‑Projekten
  • Netzwerkkonzeption und -architektur unter Berücksichtigung moderner Arbeitsformen sowie laufende Optimierung bestehender Systeme
  • Verantwortung für zentrale IT‑ und Telekommunikationssysteme
  • Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und Budgetverwaltung im Bereich IT
  • Gestaltung und Betreuung zentraler Verträge (Netzwerk, Telekommunikation)

Unser Angebot

  • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
  • sechs Wochen Urlaub im Jahr
  • Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
  • flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
  • Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
  • sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote
  • ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
  • attraktives Ebike‑Leasing

Ihre fachliche Qualifikation

Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich (Wirtschafts-)Informatik, als Master‑ oder Diplomabschluss (Universität) oder eine vergleichbare Qualifikation mit entsprechender Berufserfahrung. Auch Bewerberinnen und Bewerber, die die Laufbahnbefähigung für das erste oder zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste, durch ein verwaltungswissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Master) erworben haben und über einschlägige Berufserfahrung verfügen oder ein Studium der Verwaltungsinformatik erfolgreich abgeschlossen haben, können sich bewerben. Ebenso werden Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die nach erfolgreicher Ausbildung einen Weiterbildung zum „Geprüften Wirtschaftsinformatiker (IHK) / Certified IT Business Engineer“ abgeschlossen haben und über entsprechende Berufserfahrung verfügen. Zusätzlich sind praktische Erfahrungen in IT‑Führungsfunktionen, im IT‑Projektmanagement oder in der strategischen Weiterentwicklung von IT‑Systemen und -Prozessen von Vorteil. Ein ausgeprägtes Verständnis für technologische Trends sowie die Fähigkeit, komplexe IT‑Vorhaben strukturiert zu steuern, runden Ihr Profil ab.

Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse

Darüber hinaus verfügen Sie über fundierte Kenntnisse in der Netzwerktechnik, IT‑Architektur und im IT‑Sicherheitsmanagement sowie über Erfahrung im Haushalts- und Vertragswesen. Sie zeichnen sich durch strategisches Denkvermögen, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Führungskompetenz aus. Eine selbstständige, verantwortungsbewusste und teamorientierte Arbeitsweise rundet Ihr Profil ab. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.

Bewerbungsfrist und Kontaktdaten

Ende der Bewerbungsfrist: 07.12.2025

Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Felix Klugmann, Fachbereich 1.2
Telefon: 0441/801‑210
E‑Mail: felix.klugmann@lwk-niedersachsen.de

Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Silvia Seehawer, Fachbereich 1.3
Telefon: 0441/801‑212
E‑Mail: silvia.seehawer@lwk-niedersachsen.de

Wir bitten ausschließlich um Online‑Bewerbungen. Bewerbungen per E‑Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.

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