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Stellvertretender Schulleiter

Nur für registrierte Mitglieder
Pirna
EUR 80.000 - 100.000
Jobbeschreibung

stellvertretender Schulleiter (m/w/d) F.-A.-W.-Diesterweg-Grundschule Pirna-Copitz

Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:

  • Befähigung für ein Lehramt oder Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.
  • Abschluss der Qualifizierung gemäß §27 Abs. 2 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung.
  • Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für Deutsch und Mathematik sowie ein Wahlfach.
  • Zwei‑jährige Lehrtätigkeit (bei anderen Lehrämtern bis zu zwei Jahren in Deutsch oder Mathematik).
  • Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Von Vorteil sind:

  • überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie zur organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule;
  • ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation;
  • umfassende Kenntnisse über Schul‑ und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung;
  • Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß §1 Abs. 2 der Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Der Bewerbung ist beizufügen:

  • Formblatt "Bewerbung" (unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181),
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
  • Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diese gleichgestellten behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.

Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.