Träger der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen ist der Freistaat Sachsen. An unserer Schule lernen blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Umfeld. Wir verknüpfen Bildungs- und Therapieangebote eng miteinander und bieten zahlreiche Freizeitbeschäftigungen an. An die Schule angeschlossen ist das Landeszentrum zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter, welches sich um die Frühförderung und Betreuung der Kinder kümmert und Wohnheimplätze zur Verfügung stellt.
Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen insbesondere:
Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 sind tätige Mitarbeiter/innen u. a. in Kindertagesstätten, Heimen und Schulen zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der Nachweis über den Erhalt der Masern-Schutzimpfungen bzw. ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz ist der Bewerbung beizufügen.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher aufgefordert sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!