Sachsen
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus, im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung, ist die Stelle eines
Stellvertretenden Schulleiters (m/w/d)
an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
Von Vorteil sind:
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungsvermögen, Organisationsgeschick, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das mit den entsprechenden Voraussetzungen im Wege der Beförderung oder Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiter (m/w/d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) - verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Fristende eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert die Chancengleichheit und ist an Bewerbungen qualifizierter Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzinformationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite.