Die Abteilung Zulassung Aufenthalt ist zuständig für alle ausländerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung und dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz, soweit sie nicht den Zugang zum Arbeitsmarkt betreffen. Sie übt eine Aufsichtsfunktion aus und entscheidet über die dem Zustimmungsverfahren unterliegenden ausländerrechtlichen Bewilligungen. Das betrifft namentlich die Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen (z.B. schwerwiegende persönliche Härtefälle, wichtige öffentliche Interessen), die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländer ohne gültigen heimatlichen Pass oder die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Familiengemeinschaft. Sie behandelt Einsprachen gegen Visumsverweigerungen und erlässt Einreiseverbote.