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Einrichtungsleitung (m/w/d) für den Kindergarten Abenteuerland

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Großostheim
Jobbeschreibung

Einrichtungsleitung (m/w/d) für den Kindergarten Abenteuerland

Der Markt Großostheim (16.000 Einwohner), Landkreis Aschaffenburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für den zweigruppigen Kindergarten Abenteuerland.

Wir erwarten

  • Eine Ausbildung als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Fachkraft in Kindergarteneinrichtungen
  • Das Vorliegen einer Leitungsfortbildung zur zertifizierten Führungsfachkraft oder entsprechende Erfahrung als Einrichtungsleitung oder stellvertretende Einrichtungsleitung
  • Berufserfahrung im Arbeitsfeld Kindergarten
  • Erfahrungen im Bereich Elternarbeit
  • Gute kommunikative Fähigkeiten
  • Konzeptionelles Denken und Handeln
  • EDV‑Grundkenntnisse in den gängigen MS‑Office‑Programmen

Zu Ihren Aufgaben

  • Erstellen von Kinderakten und die Dokumentation des Entwicklungsverlaufs
  • Übernahme von Verwaltungsaufgaben
  • Ausarbeitung einer Einrichtungskonzeption
  • Gestaltung/ Aufbau einer Einrichtungsseite

Wir bieten Ihnen

  • Ein unbefristeten Arbeitsplatz
  • Eine Arbeitszeit im Umfang zwischen 30 und 39 Wochenstunden
  • Ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem Team mit 5 Mitarbeiterinnen
  • Eine Bezahlung nach TVöD‐SuE in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
  • Supervision und berufsbegleitendes Coaching
  • Tarifliche Leistungen (30 Urlaubstage, 2 Regenerationstage, Erwerb von Betriebsrentenanwartschaften, Jahressonderzahlung, Leistungsprämie)-
  • E‑Bike Leasing
  • IGB Gesundheitskarte

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Ariane Plha (06026/5004-5180).

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online‑Bewerbung. Dieses finden Sie unter www.grossostheim.de Rubrik Karriere unter der betreffenden Stelle.

Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des 8. Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.