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W2 Professur Zeitbasierte Medien; filmisches Erzählen und seine medialen Kontexte

Nur für registrierte Mitglieder
Wismar
EUR 80.000 - 100.000
Jobbeschreibung

4 days ago Be among the first 25 applicants

Die Hochschule Wismar ist eine gut aufgestellte, leistungsstarke und kreative Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft und Kultur. Durch ihre drei Fakultäten mit den Schwerpunkten Technik, Wirtschaft und Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung und moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe und ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- und Arbeitsort.

Die Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar mit ihren Schwerpunkten Architektur, Architectural Lighting Design, Design, Innenarchitektur sowie Kommunikationsdesign und Medien legt großen Wert auf die künstlerischen und wissenschaftlichen Bestandteile der verschiedenen Disziplinen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die gemeinschaftliche Organisation der Fakultät.

Der Studiengang Kommunikationsdesign und Medien setzt auf eine enge Verschränkung von kommunikations- bzw. kulturwissenschaftlicher Theoriebildung und gestalterischer Praxis, weil neben einer gestalterischen, konzeptionellen und technologischen Befähigung vor allem die Fähigkeit, sich tiefgreifend inhaltlich mit Themen und Problemstellungen unserer Zeit auseinandersetzen zu können, eine zwingende Voraussetzung für die Ausbildung reflektierter Gestaltungspersönlichkeiten ist.

W2 Professur zeitbasierte Medien; Filmisches Erzählen und seine medialen Kontexte

  • Umfang: Teilzeit, 50 % Vollzeitäquivalent
  • Befristung: unbefristet
  • Beginn: nächstmöglich
  • Bewerbungsfrist: 25.01.2026

Die Lehre im Bereich „Zeitbasierte Medien“ im Grund- und Hauptstudium des Studiengangs Kommunikationsdesign und Medien umfasst die theoretischen Grundlagen, die Konzeption und die Techniken des linearen und nonlinearen Erzählens in zeitbasierten Medien. Ziel der Lehre ist es, zukünftige Gestalter*innen im Bereich der Bewegtbild‑Produktion zu befähigen und ihnen die vielfältigen Kompetenzfelder auf dem Weg zur fertigen Produktion zu vermitteln. Die Studierenden sollen lernen, Inhalte unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten zu gestalten und deren Wirkung zu analysieren, um ihre Ideen überzeugend zum Ausdruck zu bringen. Dabei sollen sowohl zweckgerichtete Anwendungen im Kommunikationsdesign als auch frei künstlerische Experimente gefördert werden, einschließlich der Erprobung bildsprachlicher und dramaturgischer Mittel.

Ihr Profil:

  • Sie erfüllen die Einstellungsvoraussetzungen nach 58 Landeshochschulgesetz.
  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master) im Bereich Film, Filmproduktion oder einem vergleichbaren Studiengang mit Schwerpunkt auf Realfilm.
  • Hervorragende Kenntnisse in der Konzeption und Gestaltung zeitbasierter Medien.
  • Nachgewiesene Erfahrung in der Stoffentwicklung, Herstellung und Postproduktion.
  • Fundiertes Wissen über die damit verbundenen Arbeitsweisen und Techniken.

Darüber hinaus verfügen Sie über:

  • Ein aktives Interesse an kritischer Reflexion gesellschaftlicher, medialer und kultureller Fragestellungen und Diskurse.
  • Erfahrung in der Veröffentlichung filmischer Werke.
  • Eine gute Vernetzung mit Filmfestivals sowie Branchenverbänden ist wünschenswert.
  • Hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.

Wir bieten:

  • Zertifizierte familiengerechte Hochschule mit Total‑E‑Quality‑Prädikat.
  • Teamorientiertes Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz.
  • Attraktive Altersabsicherung.
  • Interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe.
  • Die Möglichkeit zur Weiterbildung.
  • Flexible Arbeitszeiten.
  • Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten.
  • Ladestation für E‑Autos in Campusnähe.
  • Kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe.

Bewerbungen senden Sie bitte digital als PDF‑Datei bis zum 25.01.2026 über das Portal BITE.

Datenschutzhinweise

Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: https://www.hs-wismar.de/hochschule/information/stellenausschreibungen/

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Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (9 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz). Die Hochschule ist Trägerin des Total‑E‑Quality‑Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

58 LHG M-V – Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, zusätzliche künstlerische Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, wobei mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet. Bei der Berufung in ein erstes Professorenamt gilt das im ersten Absatz genannte Prinzip. Für Aufgaben in der Lehrerbildung ist ein drei‑jähriger Schulpraxisnachweis erforderlich. Für Fachhochschulprofessorinnen und -professoren gelten die besonderen Regelungen im fünften Absatz. Bei ausnahmsweise gewährten Befugnissen richtet sich die Angabe nach den jeweiligen Absätzen und Vorgaben.