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Eine Fachbehörde für Denkmalpflege in Zossen sucht einen/die Wissenschaftliche/n Fachreferenten/in (w/m/d) mit unbefristeter Anstellung. Zu den Aufgaben gehört die fachliche Beratung bei der Planung und Bauausführung sowie die Umsetzung von Förderprojekten. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Kenntnisse in Baudenkmalpflege und das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Flexible Arbeitszeiten und ein kollegiales Umfeld werden geboten.
Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) vereint als Fachbehörde landesweite Kompetenz zur archäologischen sowie bau- und kunstdenkmalpflegerischen Forschung, zum Schutz und Erhalt von Denkmalen sowie ihrer öffentlichen Präsentation und Vermittlung.
Für die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege, Dezernat Praktische Denkmalpflege, Referat Baudenkmalpflege, mit Dienstort in der historisch bedeutenden Kasernen- und Bunkerstadt Zossen, OT Wünsdorf, wird zum 01. April 2026 ein/e
mit 40 Stunden/Woche gesucht. Die Stelle ist unbefristet.
Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L.
Weitere Kompetenzen:
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Dezernats Praktische Denkmalpflege, Herr Haiko Türk (033702 211 1286), zur Verfügung.
Das Land Brandenburg ist bestrebt, den Anteil von Frauen zu erhöhen bzw. sie beruflich zu fördern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Ebenfalls ausdrücklich erwünscht ist die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund, die die formalen beruflichen Voraussetzungen erfüllen.
Bei gleicher Eignung werden Menschen mit einer Schwerbehinderung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte schriftlich (bitte nicht per Mail) bis zum 16. Dezember 2025 an:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologisches Landesmuseum
Personalreferat
Wünsdorfer Platz 4
15806 Zossen
Die Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Verfahrens leider nicht zurückgesandt werden. Bitte reichen Sie daher lediglich Kopien ein.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, können durch das Landesamt nicht erstattet werden.