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Amt Zarrentin sucht einen Vorarbeiter (m/w/d) für den Gemeindebauhof in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet und wird im TVöD-VKA vergütet. Sie tragen die fachliche Koordination des Bauhofbetriebs, führen Mitarbeitende und arbeiten aktiv an der Umsetzung kommunaler Aufgaben mit.
Sie verfügen über eine abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung, mehrjährige Erfahrung und Führerschein Klasse B (ggf. BE/T).
Angebotsart: Arbeit
Vorarbeiter (m/w/d) für den Gemeindebauhof
Arbeitgeber: Amt Zarrentin
Vollzeit
unbefristet
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
Bei der Gemeinde Vellahn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Vorarbeiters (m/w/d) für den Gemeindebauhof zu besetzen.
Der Gemeindebauhof trägt täglich dazu bei, dass sich die Gemeinde Vellahn als lebenswerter und gepflegter Wohn-, Arbeits- und Erholungsort präsentiert. Mit seiner Arbeit sorgt er für den Erhalt der kommunalen Infrastruktur, gepflegte Grünanlagen, sichere Straßen und Wege sowie funktionierende öffentliche Einrichtungen. Als Vorarbeiter übernehmen Sie Verantwortung für die fachliche Koordination des täglichen Bauhofbetriebes und arbeiten gemeinsam mit Ihrem Team aktiv an der Erfüllung der vielfältigen kommunalen Aufgaben mit.
Die Einstellung erfolgt in Vollzeit mit 39 Wochenstunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Die Stelle ist im Stellenplan der Gemeinde Vellahn nach Entgeltgruppe 6 ausgewiesen. Der tatsächliche Stellenwert wird derzeit im Rahmen einer Stellenbewertung ermittelt, so dass die abschließende Eingruppierung unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Stellenbewertung steht. Die Stelle ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Wir erwarten von Ihnen:
Darüber hinaus erwarten wir die Bereitschaft
Wir bieten Ihnen:
Gerne steht Ihnen der Bürgermeister, Sebastian Baade, unter der Telefonnummer 0152-02875550 für Fragen zur Verfügung.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Bundesgleichstellungsgesetz, schwerbehinderte Menschen - auch Gleichgestellte - nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bitten wir Sie, einen Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
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