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BALM – Bundesamt für Logistik und Mobilität sucht Mitarbeitende im Verkehrskontrolldienst der Ebene 1. Sie prüfen LKW-Maut, vernetzen Mobilitätstechnik und führen Kontrollen nach gesetzlichen Vorgaben durch.
Sie arbeiten im Team, berichten vor Ort und übernehmen ggf. Maßnahmen bei unzureichender Zahlung. Voraussetzungen: einschlägige Ausbildung, Fahrerlaubnis PKW, Bereitschaft zu Schicht- und Außendienst.
Was genau sind Ihre Aufgaben als Verkehrskontrolleurin/Verkehrskontrolleur der Ebene 1
Sie kontrollieren mit Ihrer Teampartnerin/Ihrem Teampartner insbesondere die ordnungsgemäße Entrichtung der LKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen.
Dazu nutzen Sie ein technisch hervorragend ausgerüstetes Fahrzeug, das mobile Kontrollen im mautpflichtigen Streckennetz ebenso ermöglicht wie sich an ausgewählten Standorten auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit der stationären Kontrollinfrastruktur (Kontrollbrücken bzw. Kontrollsäulen) zu vernetzen und Kontrollen nach besonderen Rechtsgebieten wie z.B. zum Feiertagsfahrverbot oder den Vorgaben zu Abmessungen und Gewichten durchzuführen.
Sie leiten im Verdachtsfall Fahrzeuge aus und führen eine eingehende Kontrolle durch. Bei fehlender oder nicht korrekter Mautzahlung erheben Sie die ausstehende Maut direkt vor Ort und ergreifen im Bedarfsfall auch weitergehende Maßnahmen. Begleitend erstellen Sie Kontrollberichte und -mitteilungen und übernehmen z.B. die Vereinnahmung unbarer Zahlungen oder den Datentransfer für die weitere Ahndung des Verstoßes durch das BALM (Einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens).
Zusammen mit Ihrem Team führen Sie auch Kontrollen nach besonderen Rechtsgebieten durch, z.B. ob die Vorschriften zu den Abmessungen des LKW oder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot eingehalten werden.
Darüber hinaus wirken Sie regelmäßig bei Test-/Pilotverfahren mit und nehmen an Dienstbesprechungen, Schulungen und ggf. Gerichtsterminen teil.
Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
Die Tätigkeit erfordert zudem ein hohes Maß an Belastbarkeit und - nicht nur zeitlicher - Flexibilität (uneingeschränkte Tauglichkeit zum Fahr- und Außendienst sowie zur Ausübung von Dienst zu ungünstigen Zeiten z.B. Nacht-, Wochenend-, Feiertagsdienst). Für die Tätigkeit ist die Fahrerlaubnis für PKW zwingend erforderlich. Zu den besonderen körperlichen Belastungen im Verkehrskontrolldienst zählen u.a.:
Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 Teil V Nr. 5 der Entgeltordnung TVöD/Bund (zzgl. Jahressonderzahlung).
Für Beamtinnen und Beamte Bewertung der Stelle nach A 9m BBesO (sowie die Möglichkeit für eine Leistungsprämie).
Perspektivisch ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - im Rahmen freier und besetzbarer Stellen - eine Weiterentwicklung im Verkehrskontrolldienst des BALM bei gleichzeitiger höherer Eingruppierung/Besoldung möglich.
Regelmäßige Verbeamtungsmöglichkeiten
Zertifiziertes familienfreundliches Arbeiten (www.beruf-und-familie.de)
Vielfalt in unseren Teams
Individuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung, auch während einer Elternzeit
Möglichkeit individueller Arbeitszeitabsprachen sowie Teilzeit
Im Verkehrskontrolldienst ist das Tragen von Dienstkleidung erforderlich.
Die Einarbeitung erfolgt ggf. nicht am ausgeschriebenen Dienstort und kann daher mit längeren bundesweiten Dienstreisen verbunden sein.
Vorgesehen ist eine sukzessive Einstellung beginnend ab 01. Januar 2027.
Alle Stellen eignen sich grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
Tätigkeit? - Passt!
Rahmenbedingungen? - Passen auch!
Ihr Interesse? Weiterhin uneingeschränkt vorhanden! ….
Wenn ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die bei der Zeugnisbewertung anfallenden Gebühren sind durch Bewerbende selbst zu tragen und können nicht erstattet werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) das Funktionspostfach Bewerbungen@balm.bund.de zur Verfügung.