Verschicke keinen 08/15-Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe in Gießen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Umwelttechnische/r Assistent*in. Die Vollzeitstelle ist unbefristet und richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit Umwelttechnik-Hintergrund.
Zu den Aufgaben gehören das Prüfen gewerblicher Abwassereinleitungen, das Kontrollieren Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider, das Entnehmen von Abwasserproben, Messungen vor Ort sowie Laboruntersuchungen im Klärwerk.
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe, Eigenbetrieb der Universitätsstadt Gießen, verantwortet als systemrelevante Infrastruktur die wesentlichen und grundlegenden Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für die Stadt Gießen und die Kommunen der Region. Hierfür betreiben wir ein Klärwerk, ausgestattet mit moderner Mess- und Sensortechnik.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 6 TVöD.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Schäfer vom Haupt- und Personalamt unter der Rufnummer 0641 306-1037 zur Verfügung.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet. Deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für unsere moderne, offene, bürgerorientierte Verwaltung sind Bewerbungen von Fachkräften mit Migrationshintergrund gewünscht.
Die Universitätsstadt Gießen zeichnet sich durch Gleichstellung, Antidiskriminierung und Chancengleichheit aus. Daher wünschen wir uns von allen Bewerber*innen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz.
Eine Besetzung der Vollzeitstelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.