Mach aus dieser Rolle ein Vorstellungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die darauf ausgerichtet sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Der Landkreis Zwickau sucht eine/n Technische/n Mitarbeiter/in (w/m/d) für den Stützpunkt Wilkau-Haßlau. Die Stelle ist unbefristet, in Vollzeit (39 Std./Woche) oder Teilzeit ab 35 Wochenstunden. Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA, Einstieg 1. Januar 2027.
Die Aufgaben umfassen Biotoppflege, Waldarbeiten und die Unterstützung der Revierförster zum Schutz des Waldes. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Forst- bzw. Landschaftsbau, Führerschein BE und eigenverantwortliches Arbeiten.
Das Landratsamt Zwickau für den derzeitigen Stützpunkt im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Wilkau-Haßlau
eine/einen Technische/r Mitarbeiter/in (w, m, d)
unter der Kennziffer: 140/2026/DIII
im: Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2027
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneteter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
In unserer Landkreisverwaltung findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter: TVöD Lesefassung idF 22. ÄndTV vom 06.04.2025 gültig ab 01.01.2026
Bewerbungsschluss:8. November 2026
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß §4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach §30 Abs.5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.