Eine komplette Bewerbung in einer Minute — maßgeschneiderter Lebenslauf und Anschreiben, versandbereit.
Das Landratsamt Zwickau sucht in Glauchau eine/n Sachbearbeiter/in Denkmalschutz (w, m, d) zur unbefristeten oder befristeten Anstellung im Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz. Die Stelle ist vollzeit (39 Wochenstunden) oder Teilzeit ab 35 Stunden möglich.
Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD-VKA in Entgeltgruppe 9c. Aufgabenbereich umfasst die Bearbeitung denkmalschutzrechtlicher Verfahren, Überwachung denkmalpflegerischer Maßnahmen, Rechtsbehelfe und Beschwerden sowie
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Glauchau eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Denkmalschutz (w, m, d).
unter der Kennziffer: 149/2026/DIV
im: Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: befristet bis 31. Dezember 2027
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Zu Ihren Aufgaben gehören des Weiteren:
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
In unserer Landkreisverwaltung findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter: TVöD Lesefassung idF 22. ÄndTV vom 06.04.2025 gültig ab 01.01.2026
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bewerbungsschluss:1. November 2026
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unterwww.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß §4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach §30 Abs.5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter:Datenschutz (landkreis-zwickau.de).