Mach aus dieser Rolle ein Vorstellungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die darauf ausgerichtet sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Stadtwerke Hürth suchen eine/n Stadtarbeiter/in in der Abfallwirtschaft (m/w/d) in Vollzeit. Zu den Aufgaben gehören die Entleerung von Abfalltonnen, Sperrmüll-Verladung, das Einweisen des Sammelfahrzeugs und die Reinigung von Maschinen und Fahrzeugen. Zusätzlich können weitere Tätigkeiten im Center Stadtservice hinzu kommen.
Wir bieten eine sichere Anstellung beim krisenfesten Arbeitgeber mit tariflicher Vergütung nach TV-V EG 3 und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Die Stadtwerke Hürth, Anstalt des öffentlichen Rechts, sind das technische Dienstleistungsunternehmen der Stadt Hürth und ihre über 60.000 Einwohner/innen. In den Sparten Wasser-, Energieversorgung, Entwässerung, Straßenwesen, ÖPNV, Stadtservice und Reinigung sowie Grünflächen beschäftigen wir über 300 Mitarbeiter/innen. Wir verfügen über ein Wasserwerk, eine Kläranlage und versorgen rd. 60 % der Hürther Bevölkerung mit Fernwärme. Als zentraler „Daseinsvorsorger Hürths“ arbeiten wir zukunftsorientiert an Lösungen für die wesentlichen Herausforderungen unserer Zeit (umweltverträgliche Mobilität, Digitalisierung, Klimaschutz, u. v. a. m.). Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite www.stadtwerke-huerth.de .
Für unser Center Stadtservice suchen wir Sie in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
Stadtwerke Hürth
Team Personal | Organisation
Frau Kofahl | Frau Marx
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
bewerbung@stadtwerke-huerth.de
Die Stadtwerke Hürth streben an, die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf zu verwirklichen. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Gegebenenfalls ist eine Stellenbesetzung in Teilzeit möglich. Soweit das Einsatzgebiet es zulässt, sind Bewerbungen von Schwerbehinderten grundsätzlich erwünscht. Ihr Bewerberdaten werden gespeichert und verarbeitet nach § 18 Abs. 1 DSG NRW n.F.. Die Daten werden nach Beendigung des Bewerberverfahrens nach § 18 Abs. 7 gelöscht. Der Bewerber erteilt hierzu mit der Zusendung seiner Bewerbung ausdrücklich sein Einverständnis.