Eine komplette Bewerbung in einer Minute — maßgeschneiderter Lebenslauf und Anschreiben, versandbereit.
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein sucht zwei studentische Aushilfskräfte (m/w/d) im Polizeiärztlichen Dienst in Kiel. Die Beschäftigung ist auf ein Jahr befristet, vorzugsweise für eingeschriebene Studierende.
Zu den Aufgaben gehören Unterstützung in der kurativen Sprechstunde, Untersuchungen, Hygienevorgaben und Arbeiten mit Krankenakten. Voraussetzung ist eine Immatrikulationsbescheinigung; wünschenswert sind Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Eigenständigkeit und Teamfähigkeit.
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber finden Sie hier die Anzeige zu zwei Arbeitsplätzen als studentische Aushilfskräfte (m/w/d) im Polizeiärztlichen Dienst. Der Beschäftigungspfad ist befristet auf ein Jahr am Dienstort Kiel zu besetzen.
Das Landespolizeiamt Schleswig – Holstein unterstützt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bei der Wahrnehmung seiner Grundsatzaufgaben, führt die regionalen Polizeidirektionen und die Wasserschutzpolizeireviere, übernimmt die Einsatzführung bei herausragenden Anlässen, regelt den polizeilichen Aufgabenvollzug, versorgt die Landespolizei mit Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Personalwirtschaft, Verwaltung, Technik und Haushalt und gliedert sich in vier Leitungsstäbe, vier Abteilungen und verschiedene Dezernate, nimmt die Stabs- und Führungsaufgaben für die Bereiche der Verkehrs- und der Wasserschutzpolizei wahr.
Voraussetzungen für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz sind:
Zudem wäre wünschenswert:
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4 TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Behinderung des Bewegungsapparates sowie der Sinnesorgane wie z. B. Ohr, Mund, Augen, sofern diese nicht mit Hilfsmitteln ausgeglichen werden können, eine Verwendung auf diesem Arbeitsplatz ausschließen (Heben, Tragen von Lasten, Botengänge, Publikumsverkehr).
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 20. September 2026.