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Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG) sucht Mitarbeitende im Technischen Aufsichtsdienst für Kiel, Itzehoe und Lübeck. Sie prüfen Arbeitsschutzvorschriften, führen Betriebsbesichtigungen durch und untersuchen Unfälle.
Gewünscht wird eine Fachkraft mit technischem Studium oder vergleichbarer Qualifikation. Die Stelle bietet interessante Aufgaben, gute Perspektiven im öffentlichen Dienst und flexible Arbeitsmodelle.
für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als „Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Technischen Aufsichtsdienst“(m/w/d) an den Dienstsitzen Kiel, Itzehoe und Lübeck in der Abteilung 4 „Staatlicher Arbeitsschutz“ auf Dauer in Voll- oder Teilzeit zu besetzen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Kiel, Heide, Lübeck, Itzehoe und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche und die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebensbereichen sind für die Arbeit des LASG prägend. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören derzeit:
Der Staatliche Arbeitsschutz stellt die Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in über 80.000 Betriebsstätten in Schleswig-Holstein sicher, untersucht Unfälle, erteilt Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen, führt Verwaltungsmaßnahmen durch und berät Arbeitgeber, Beschäftigte und Institutionen in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A12 SHBesG erreicht werden.Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.