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Eine öffentliche Behörde in Köln sucht studentische Aushilfen (m/w/d) zur Unterstützung in verschiedenen administrativen Tätigkeiten. Die Tätigkeit umfasst flexible Arbeitszeiten, mit der Wahl zwischen Teilzeit und Vollzeit. Die gewünschten Kandidaten sollten eine allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife sowie gute Microsoft Office-Kenntnisse vorweisen. Die Position bietet die Möglichkeit, in abwechslungsreichen Bereichen zu arbeiten und trägt gesellschaftlich zum Wohle der Bevölkerung bei.
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
Die Bezirksregierung Köln sucht – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – mehrere studentische Aushilfen (m/w/d) am Verwaltungsstandort Köln (Entgeltgruppe 3 TV-L) zum nächstmöglichen Zeitpunkt – befristet ab Antritt auf 6 Monate
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Wir sind die Anpacker:innen für viele Landesministerien in ganz unterschiedlichen Fachbereichen. Wir stellen z.B. Lehrkräfte ein, überwachen Industrieanlagen, kümmern uns um Natur-, Umwelt- und Katastrophenschutz, führen Aufsicht über alle Kommunen und Kreise im Regierungsbezirk und planen die Entwicklung der Region.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten so gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.
Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits
Ihr Einsatzbereich:
Als studentische Aushilfe können Sie in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen tätig werden. Einsatzmöglichkeiten bieten sich unter anderem in unserem Dezernat 12, wo Sie unsere Reisekostenstelle unterstützen. Darüber hinaus ist ein Einsatz in unserem Dezernat 21 denkbar, in welchem unter anderem Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen aus dem Ausland bearbeitet werden. Von großer Bedeutung ist auch Ihre Mitarbeit im Dezernat 211, welches für die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zuständig ist. Im Dezernat 24 fallen verschiedene Aufgabenstellungen aus Gesundheitswesen an und im Dezernat 48 leisten Sie im Rahmen der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wertvolle Unterstützung.
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um unterstützende administrative Tätigkeiten wie beispielsweise analoge Vorlagen zu digitalisieren, Aufräumarbeiten im Archiv zu unterstützen, Vorgänge vorzu sortieren oder den Kolleginnen und Kollegen in ähnlicher Art und Weise zuzuarbeiten.
Im Bewerbungsprozess werden wir Ihnen nach Verfügbarkeit verschiedene Einsatzgebiete vorschlagen. Vorkenntnisse sind in aller Regel nicht erforderlich.
Link: Organisationsplan der Bezirksregierung Köln
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Persönlich:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
Bewerben Sie sich bis zum 11.01.2026 unter:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535161
Noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei den genannten Personen.
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz2TzBfG nicht berücksichtigt werden.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist bei der angebotenen Stelle ab 15 Wochenarbeitsstunden möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab ).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
*Besonderer Hinweis an Studierende:
Üben Studierende neben dem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn Zeit und Arbeitskraft des Studierenden überwiegend für das Studium aufgewendet werden (Werkstudierendenprivileg). Davon ist auszugehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit einer Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden beträgt.
Hier erfahren Sie mehr: Karriere NRW