Verschicke keinen 08/15-Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Frauenmantel e.V. Flensburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft (w) in Teilzeit mit 25 Stunden pro Woche für den ambulanten Bereich der Betreuung erwachsener Frauen. Die Stelle ist unbefristet und zielt auf Assistenzleistungen nach § 78 Abs. 2 Nr.
1 SGB IX. Sie begleiten Klientinnen im häuslichen Umfeld, unterstützen Krisenbewältigung, Lebensgestaltung und Netzwerkarbeit. Wir legen Wert auf geschlechtsspezifische Ansätze und bieten regelmäßigen fachlichen Austausch
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine
Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin (w)
unbefristet und in Teilzeit mit 25 Stunden pro Woche
für den Arbeitsbereich der Ambulanten Betreuung erwachsener Frauen (Assistenzleistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX)
Für unser ambulantes Angebot zur Unterstützung psychisch erkrankter Frauen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft (w).
Im Rahmen der Assistenzleistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX begleiten und unterstützen wir Frauen in ihrem eigenen häuslichen Umfeld bei der Bewältigung ihres Alltags, in Krisensituationen sowie bei der Stabilisierung und Gestaltung ihrer sozialen und persönlichen Lebenssituation.
Ein Teil unserer Klientinnen hat schwere geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere Gewalt durch Männer, erfahren und ist infolgedessen traumatisiert bzw. psychisch erheblich belastet. Die aufsuchende Tätigkeit findet unmittelbar im privaten Lebens- und Wohnbereich der Klientinnen statt und erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, Sicherheit und persönlicher Nähe.
Die Gestaltung unserer ambulanten Unterstützung ist deshalb ausdrücklich auf einen geschützten, von weiblichen Fachkräften getragenen Unterstützungsrahmen ausgerichtet. Die Besetzung der Stelle mit einer Frau ist aufgrund der besonderen Schutz- und Vertrauensbedürfnisse der Klientinnen sowie der konkreten Bedingungen der aufsuchenden Tätigkeit erforderlich.
Die geschlechtsspezifische Ausschreibung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 1 AGG. Danach ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts zulässig, wenn das Geschlecht aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.