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Arbeitsagentur in der Heidekreis-Region sucht zum nächstmöglichen Termin eine*n Sozialpädagog*in mit Bachelorabschluss und staatlicher Anerkennung oder eine Fachkraft mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Stelle ist in der Erziehungsberatungsstelle in Soltau befristet und Teilzeit (19,5 Wochenstunden) zu besetzen.
Die Vergütung richtet sich nach EG S 12 TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit muss auf mindestens zwei Nachmittage pro Woche verteilt werden.
Sie suchen nicht nur einen Job, Sie wollen ankommen und bleiben? Dann suchen wir genau Sie!
Der Landkreis Heidekreis liegt im Naherholungsgebiet Lüneburger Heide und in verkehrsgünstiger Lage im Städtedreieck Hamburg - Hannover - Bremen. Breite kulturelle und sportliche Angebote, vielfältige Freizeitattraktionen sowie weitläufige Natur machen unsere Region so lebenswert. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ist für uns selbstverständlich. Wir motivieren unsere Mitarbeiter*innen eine individuelle und gesunde Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu finden.
Der Heidekreis sucht zum nächstmöglichen Termin eine*n Sozialpädagog*in mit Bachelorabschluss und staatlicher Anerkennung oder eine Fachkraft mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, insbesondere Sozialpädagog*in ohne staatliche Anerkennung aber mit mehrjähriger Berufserfahrung im psychosozialen Bereich oder Psycholog*in mit Bachelorabschluss oder Diplom-Pädagog*in (m/w/d) für die Erziehungsberatungsstelle in Soltau für eine befristete Teilzeitstelle (Kennwort 06.511) mit 19,5 Wochenstunden, vergütet nach EG S 12 TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit muss verbindlich auf mindestens 2 Nachmittage (auch späte Nachmittagsstunden) in der Woche verteilt werden.
Die Frist richtet sich nach der Abwesenheitsdauer der Stammkraft, längstens jedoch bis zum 30.06.2027.
Je nach Bewerbungslage können auch Bewerbungen mit anderer Qualifikation berücksichtigt werden. Das Entgelt richtet sich dann nach den jeweiligen tariflichen Regelungen.
Unter www.karriere.heidekreis.definden Sie weitere Informationen zum Heidekreis als Arbeitgeber und Verlinkungen zu Gehaltsrechnern.
Bewerbungen anerkannter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX oder Gleichgestellter nach § 2 Abs. 3 SGB IX werden begrüßt.
Der Landkreis Heidekreis schätzt Vielfalt und begrüßt alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung – und strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Zum Abbau einer Unterrepräsentanz im Sinne des NGG werden Bewerbungen von Männern besonders begrüßt.
Die Stelle ist nicht für Heim- oder Telearbeit geeignet.
Auskunft erteilt: Frau Jänen, Leitung der Erziehungsberatungsstelle, Telefon 05162 970-771