Get a reply from this employer
Your resume and cover letter, tailored to exactly what they’re hiring for.
Die Philipps-Universität Marburg sucht im Botanischen Garten, Abteilung Freiland, drei Vollzeitstellen für die Saisonarbeit in der Gartenpflege. Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 3 TV-H, befristet von 15.03.2027 bis 14.11.2027.
Zu den Aufgaben gehören die Pflege und Ergänzung des Pflanzenbestands, Unkrautentfernung sowie Arbeit in Bereichen wie Alpinum, Arboretum, Rhododendronwald, Heil- und Nutzpflanzen. Arbeitszeit Montag bis Freitag 7:00–15:30 Uhr, flexible Arbeitszeit möglich.
Ausschreibungs-ID:
ZE-0083-BG-saison-2026
Eintrittstermin:
15.03.2027
Bewerbungsfrist:
08.11.2026
Entgeltgruppe:
E 3 TV-H
Befristung:
14.11.2027
Umfang:
Vollzeit
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Im Botanischen Garten, Abteilung Freiland, sind zum 15.03.2027 befristet bis 14.11.2027 drei Vollzeitstellen für die
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Um den Pflanzenbestand des Botanischen Gartens zu erhalten, ist in den Sommermonaten ein erhöhter Pflege- und Arbeitsaufwand im Freiland notwendig. In den unterschiedlichen Bereichen des Freilandes (Alpinum, Arboretum, Rhododendronwald, Systematische Anlage, Heil- und Nutzpflanzen, Farnschlucht und Frühlingswald) müssen die Bestandspflanzen gepflegt, ergänzt und Wildkräuter entfernt werden. Die tägliche Arbeitszeit liegt von Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:30 Uhr; an der flexiblen Arbeitszeit kann teilgenommen werden.
Kontakt für weitere Informationen
Benjamin Funk
+49 6421-28 21507
botanischer.garten@uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauenunterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundlicheHochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.