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Eine Stadtverwaltung in Deutschland sucht einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den nichttechnischen Teil, insbesondere in der Abteilung Bauordnung und Baurecht. Sie sind verantwortlich für die Erstellung von baurechtlichen Verfügungen, die Bearbeitung denkmalgeschützter Belange und die Verwaltung des digitalen Bauantragsverfahrens. Ein Bachelor-Abschluss in Public Management sowie Kenntnisse im Verwaltungsrecht sind erforderlich. Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis mit zahlreichen Benefits.
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen
Besetzung: Vollzeit, unbefristet, Beamtenverhältnis
Berufsbezeichnung: Beamter/Beamtin - Allgemeine Innere Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)
Bietigheim-Bissingen ist eine Stadt mit vielen Talenten, die etwas aus sich macht – und Großes hervorbringt. Auch wir in der Stadtverwaltung brennen für unsere vielfältigen Aufgaben. Diese gehen wir zusammen an – ob in der Organisation, im Kindergarten, beim Bauhof oder der Stadtentwicklung. Gemeinsam mit einem starken Netzwerk aus Menschen, Vereinen und Organisationen schaffen wir die richtigen Lösungen, damit unsere Stadt jeden Tag ein bisschen besser wird.
Unser Amt für Stadtentwicklung und Baurecht sucht dich zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Sachbearbeiter (m/w/d) für den nichttechnischen Teil – Abteilung Bauordnung und Baurecht.
Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt uns vorbehalten.
Das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht gestaltet und steuert die nachhaltige Entwicklung der Stadt. Neben der Abteilung Baurecht sind die Abteilungen Stadtplanung sowie Verkehr, Vermessung und GIS im Amt angesiedelt. Die Abteilungen stehen im engen Austausch und koordinieren städtebaulich bedeutende Bauvorhaben von der Planung bis zur Genehmigung und Realisierung.
Du hast die Möglichkeit, deine Kompetenzen in das Gelingen der Stadtentwicklung einzubringen.
Bewerbungen bis zum 11.01.2026 über unser Bewerberportal.
Telefonische Auskünfte zum Arbeitsgebiet: 07142/74‑403 – Herr Potschek
Auskünfte zu personalrechtlichen Fragen: hinzugefügt vom System entfernt
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