Eine maßgeschneiderte Bewerbung für diese Stelle — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Die Stadt Wahlstedt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in Ordnungsamt (m/w/d) in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD.
Zu Ihren Aufgaben gehören Allgemeine Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Wohnungslosenangelegenheiten, Tierwohlsachen, Marktwesen und die Beaufsichtigung öffentlicher Veranstaltungen.
Bei der Stadt Wahlstedt ist im Bereich Ordnungsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Sachbearbeiter/in Ordnungsamt (m/w/d) zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 8 TVöD.
Wahlstedt liegt zentral im Städtedreieck Lübeck – Kiel – Hamburg, die sehr guten Verkehrsanbindungen sind nicht nur für die zahlreichen überregionalen Besucher unseres „Kleinen Theaters am Markt” ein Vorteil, sondern werden auch von den ansässigen Industrie- und Gewerbeunternehmen sehr geschätzt. Die Stadt Wahlstedt versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb und steht seinen rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern als kompetenter und bürgerfreundlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir sind bestrebt, die betrieblichen Strukturen und Prozesse sowie die Betriebsatmosphäre für die Beschäftigten gesundheitsförderlich zu gestalten. Betriebliches Gesundheits-management wird bei uns großgeschrieben. Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Inklusion ist nicht nur ein Wort für uns, sondern gelebte Praxis. Berufliche Gleichstellung ist für uns selbstverständlich. Die Stadt Wahlstedt ist bestrebt ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Daher begrüßen wir Bewerbungen aller Geschlechter ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft oder Alter. Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Gleichstellungsgesetzes werden berücksichtigt.