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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung sucht in der Verfassungsschutzabteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei nach EG 11 TV-L bewertete Arbeitsplätze einer/eines Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter (m/w/d) für Extremismusprävention.
Zu den Aufgaben gehören die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, Vorträge, Organisation von Fachveranstaltungen und Beratungsgespräche über Präventionsmöglichkeiten.
Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) sind in der Verfassungsschutzabteilung im Referatsteil 53.4 „Extremismusprävention“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei nach EG 11 TV-L bewertete Arbeitsplätze einer/eines Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter (m/w/d) für Extremismusprävention zu besetzen.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u. a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als „Frühwarnsystem“ unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf. Das Aufgabengebiet umfasst auch die Spionageabwehr und den Geheimschutz. Außerdem wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen der Landesbehörden zum Schutz von Verschlusssachen mit.
Beim Niedersächsischen Verfassungsschutz kommen die unterschiedlichsten Personen und Professionen zusammen – vielleicht suchen wir gerade Sie und Ihre Expertise!
Die teilzeitgeeigneten Arbeitsplätze umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
Für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben sind praktische Erfahrungen in der Vortragstätigkeit sowie Kenntnisse in den Themenfeldern Extremismusprävention und extremistische Ideologien von besonderem Vorteil.
Wünschenswert sind darüber hinaus Kenntnisse im Bereich didaktischer Konzepte der Informationsvermittlung.
Von besonderem Vorteil sind zum beschriebenen Aufgabenspektrum passende und entsprechend nachweisbare Vorverwendungen, (Zusatz-)Qualifikationen bzw. Erfahrungen.
Wir bitten Sie bereits mit Ihrer Bewerbung um Zurückhaltung im Hinblick auf Ihre potenzielle künftige Tätigkeit in der Verfassungsschutzbehörde.
Die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü3 unterziehen zu lassen. In die Sicherheitsüberprüfung werden ebenfalls Ehegatten/-innen, Lebenspartner/-innen oder Lebensgefährten/-innen mit einbezogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in
Für fachliche Auskünfte stehen Frau Schlicht (Tel.: 0511 6709-497) und zum Auswahlverfahren Frau Meyerhoff (Tel.: 0511 6709-276) gern zur Verfügung.